Infektionsschutzgesetz sachsen anhalt entschädigung

Nach § 56 Abs. 1a IfSG erhalten Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen ihr Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen, eine Verdienstausfallentschädigung. Die Entschädigung beträgt. 1 › bereich-gesundheitswesen-zuwendungen-recht › i. 2 Die Entschädigung hängt von Ihrem Verdienst ab. Für Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen gilt: Für die ersten 6 Wochen erhalten Sie die Entschädigung direkt von. 3 Arbeitgeber können sich die. 4 Nach § 56 Abs. 1 IfSG er­hal­ten Ar­beit­neh­mer*innen und Selbst­stän­di­ge eine Ent­schä­di­gung, wenn sie einer be­hörd­lich an­ge­ord­ne­ten Qua­ran­tä­ne oder einem Tä­tig­keits­ver­bot un­ter­lie­gen und daher einen Ver­dienst­aus­fall er­lei­den. 5 Wer als Corona-Infizierter einem beruflichen Tätigkeitsverbot nach § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterliegt, um die Ansteckung Dritter zu verhindern, hat Anspruch auf Entschädigung nach § 56 IfSG, soweit er dadurch einen Verdienstausfall erleidet. 6 Für die ersten 6 Wochen erhalten Sie die Entschädigung direkt von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin in Höhe Ihres bisherigen Nettoentgeltes. Auch das Kurzarbeitergeld wird dabei berücksichtigt. Ab der 7. Woche zahlt die Entschädigung das Landesverwaltungsamt in Höhe des Krankengeldes. 7 erklärung zum arbeitgeber antrag corona ausfüllen Gemäß §§ 35 und 36 IfSG sind Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen ver­pflich­tet, be­schäf­tig­te Per­so­nen re­gel­mä­ßig ak­ten­kun­dig zu be­leh­ren und in­ner­be­trieb­li­che Hy­gie­ne­plä­ne zu . 8 Die Entschädigung hängt von Ihrem Verdienst ab. Für Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen gilt: Für die ersten 6 Wochen erhalten Sie die Entschädigung direkt von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin in Höhe Ihres bisherigen Nettoentgeltes. Auch das Kurzarbeitergeld wird dabei berücksichtigt. 9 Der Anspruch auf Leistungen nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (Entschädigung bei Betreuungserfordernis) ist bei Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID bis zum September befristet. Für Zeiträume ab dem September kann daher über diese Seite keine Entschädigung mehr beantragt werden. § 56 ifsg entschädigung 10 Online-Antrag zu finanzieller Entschädigung während der Corona-Pandemie bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot, Schließung Schulen und Betreuungseinrichtungen. 11 landesverwaltungsamt sachsen-anhalt Weitere Informationen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Anspruch auf Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz ; Antrag auf . 12